Allgemeine Mietbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Die Vermietung von Fahrzeugen durch BluRent, Einzelunternehmen von Ivan Bigio mit eingetragenem Sitz und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nachfolgend auch Vermieter genannt), wird durch diese allgemeinen Mietbedingungen, den vom Kunden unterzeichneten Mietvertrag sowie die Datenschutzerklärung geregelt (nachfolgend gemeinsam als Vertragsunterlagen oder Vertrag bezeichnet), die dem Kunden zur Einsicht vorgelegt und/oder ausgehändigt wurden und deren vollständige Kenntnisnahme bestätigt wird.

1. Mietvertrag

Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Kunden abgeschlossen:

  • im Falle einer Online- oder Fernbuchung mit der vom Vermieter ausgestellten Buchungsbestätigung, die vom Kunden dem für die Fahrzeugübergabe zuständigen Mitarbeiter vorzulegen ist. In diesem Fall erstellen die Parteien gemeinsam das Mietformular, das alle zusammenfassenden Angaben zur Vermietung enthält (beispielsweise, aber nicht ausschließlich: Dauer, angeforderte Leistungen, Kostenvoranschlag, Zustand des Fahrzeugs).
  • im Falle einer direkten Anmietung am Sitz des Vermieters gilt das ordnungsgemäß ausgefüllte und von beiden Parteien unterzeichnete Mietformular als einzige Vertragsgrundlage.

In jedem Fall bestätigt der Kunde mit der Unterzeichnung des Mietformulars die Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben sowie die Einsichtnahme und Annahme der allgemeinen Mietbedingungen und der Datenschutzerklärung.

Mit der Unterzeichnung des Mietformulars verpflichtet sich der Vermieter, dem Kunden ein verkehrstaugliches und funktionsfähiges Fahrzeug bereitzustellen, und der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, zu nutzen und innerhalb der im Formular angegebenen Fristen und Modalitäten in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde, ausgenommen die normale Abnutzung. Der Vertrag betrifft weder touristische Pakete oder Dienstleistungen noch die Organisation oder Durchführung von Reisen oder Urlauben durch den Vermieter, mit allen daraus resultierenden gesetzlichen Folgen.

2. Mietpreis und Zahlung – Kaution

Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter Folgendes zu zahlen:

Die Mietgebühr, die sich aus folgenden Faktoren ergibt: Fahrzeugtyp; Dauer der Fahrzeugnutzung bis zur Rückgabe; vom Vermieter angewandter Tarif; Anfrage nach Fahrzeugen mit vollständiger und/oder teilweiser Versicherung für andere Risiken als die gesetzliche Haftpflichtversicherung (RCA); Vereinbarung zur Haftungsbeschränkung bei Schäden, Diebstahl oder Brand des Fahrzeugs; sowie jede weitere besondere Anfrage des Kunden. Die Mietgebühr ist gemäß den in den Vertragsunterlagen oder in der Buchungsbestätigung angegebenen Modalitäten und Fristen zu zahlen.

Unabhängig vom gewählten Tarif ist der Kunde bei der Übergabe des Fahrzeugs verpflichtet, dem Vermieter eine Kaution zu hinterlegen, die gemäß Art. 1782 des italienischen Zivilgesetzbuches für die gesamte Dauer des Vertrages als Sicherheit für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen sowie für eventuelle Schäden aus der Verwahrung und/oder Nutzung des Fahrzeugs einbehalten wird.

Alternativ kann der Kunde den Vermieter durch Unterzeichnung eines entsprechenden Formulars, das dem Mietvertrag beigefügt wird, ermächtigen, sämtliche im vorherigen Absatz genannten Kosten von einer auf seinen Namen ausgestellten Kreditkarte abzubuchen.

3. Fahrzeugführung

Sowohl der Kunde als auch jeder zur Führung des gemieteten Fahrzeugs berechtigte Fahrer müssen die vom Vermieter verlangten Identifizierungs- und Qualifizierungsformalitäten erfüllen. Insbesondere verpflichtet sich jeder autorisierte Fahrer, neben dem Führerschein auch ein Ausweisdokument vorzulegen, aus dem die Wohnadresse hervorgeht, und dem Vermieter zu gestatten, Kopien dieser Dokumente anzufertigen.

Jeder autorisierte Fahrer verpflichtet sich, keine falschen Angaben zu seinen persönlichen Daten oder zum Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Fahrberechtigung zu machen und etwaige Abweichungen gegenüber den vorgelegten Dokumenten anzugeben.

Der Kunde und jeder autorisierte Fahrer müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter von 21 Jahren (sofern nicht vom Vermieter genehmigt und ausdrücklich im Buchungsformular sowie im Angebot angegeben);
  • Gültiger Führerschein, der zum Führen des gemieteten Fahrzeugs berechtigt und mindestens 12 Monate vor Mietbeginn von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug nicht zu übergeben, wenn Abweichungen zwischen den vom Kunden (oder vom autorisierten Fahrer) vorgelegten Unterlagen und den gemachten Angaben festgestellt werden oder wenn der Kunde oder die mitreisenden Personen unangemessenes oder unzulässiges Verhalten zeigen.

4. Nutzungsbeschränkungen des Fahrzeugs

Das gemietete Fahrzeug darf ausschließlich auf dem Gebiet der Insel Elba genutzt werden, sofern nicht eine anderslautende schriftliche Genehmigung des Vermieters vorliegt, die bei der Fahrzeugübergabe vereinbart und im Buchungsformular sowie im Angebot ausdrücklich angegeben wird.

5. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  1. Das Fahrzeug und das übergebene Zubehör sorgfältig und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu führen und zu verwahren;
  2. Darauf zu achten, dass der eingefüllte Kraftstoff geeignet ist und den Spezifikationen des Fahrzeugs entspricht;
  3. Alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs zu aktivieren;
  4. Schlüssel und sonstige vom Vermieter übergebene Ausstattungen nicht unbeaufsichtigt zu lassen;
  5. Alle Geldbußen, Strafen, Verwaltungsgebühren oder sonstigen Kosten zu zahlen, die dem Vermieter aufgrund von Verstößen gegen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Vorschriften während der Mietdauer entstehen, auch wenn diese dem Vermieter oder dem Kunden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs mitgeteilt werden;
  6. Das Fahrzeug weder unterzuvermieten noch weiterzuvermieten und die Nutzung des Fahrzeugs keinen anderen Personen als den ausdrücklich vom Vermieter autorisierten Personen zu gestatten;
  7. Das Fahrzeug nicht für Fahrschulen, zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Gegenstände, für Rennen, Tests, Wettbewerbe oder auf für das Fahrzeug ungeeigneten Straßen zu verwenden;
  8. Das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Drogen, Betäubungsmitteln, Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen zu führen, die die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten;
  9. Keine Tiere zu transportieren, mit Ausnahme von Haustieren, die bei der Buchung oder im Mietvertrag angegeben wurden, sowie keine Stoffe oder Gegenstände, deren Zustand oder Geruch die weitere Vermietung des Fahrzeugs beeinträchtigen oder verzögern könnte;
  10. Im Fahrzeug nicht zu rauchen;
  11. Den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen Schäden an transportierten Gütern oder Gegenständen im Fahrzeug geltend gemacht werden;
  12. Das Fahrzeug innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Fristen am Sitz der Gesellschaft oder am vereinbarten Ort und im dort angegebenen Zustand zurückzugeben. Der Kunde haftet jedoch nicht für die normale Abnutzung des Fahrzeugs;
  13. Keine Gegenstände im Fahrzeug zurückzulassen, die bei der Rückgabe als aufgegeben gelten;
  14. Das Fahrzeug nicht außerhalb des Gebiets der Insel Elba zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Vermieter genehmigt und im Mietvertrag angegeben wurde.

Jede nicht erlaubte oder rechtswidrige Nutzung des Fahrzeugs unter Verstoß gegen den Vertrag und/oder gesetzliche Vorschriften verpflichtet den Kunden zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit jedem weiteren Fahrer, und führt zum Wegfall jeglicher Haftungsbeschränkung mit den entsprechenden Haftungs- und Rückgriffsfolgen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit und an jedem Ort wieder in Besitz zu nehmen, falls gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstoßen wird.

6. Wartung und mechanische Schäden

Im Falle eines Schadens oder einer Panne muss der Kunde den Vermieter unverzüglich (in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden) informieren und dabei sämtliche Anweisungen zur Abwicklung des Schadens verbindlich befolgen. Der Vermieter ist in keinem Fall verpflichtet, Reparaturkosten zu erstatten, die durch Unsachgemäßheit, mangelnde Sorgfalt bei der Verwahrung oder Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden verursacht wurden oder ohne Genehmigung durchgeführt wurden.

7. Diebstahl, Brand, Verkehrsunfälle und Haftung gegenüber Dritten

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Versicherungsbedingungen in Bezug auf das gemietete Fahrzeug einzuhalten, auf die im Vertrag verwiesen wird.

Im Falle von Schäden am Fahrzeug, die ganz oder teilweise durch eine Versicherung gedeckt sind, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution bis zum Erhalt der Entschädigung durch die Versicherungsgesellschaft einzubehalten und den Kunden für eventuell nicht erstattete Beträge, einschließlich eines möglichen Selbstbehalts, in Regress zu nehmen.

Verursacht der Kunde durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten den Verlust irgendeines Versicherungsschutzes, sei es in Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung oder andere Versicherungen, haftet er persönlich für den dem Vermieter entstandenen Schaden und verpflichtet sich in jedem Fall, den Vermieter von Schäden gegenüber Dritten freizustellen und schadlos zu halten. Der Vermieter ist berechtigt, die geschuldeten Beträge von der Kaution einzubehalten und, falls diese nicht ausreicht, vom Kunden den darüber hinausgehenden Schaden zu verlangen. Im Falle eines dem Kunden zurechenbaren Ereignisses hat der Vermieter außerdem Anspruch auf Ersatz des Mietausfalls aufgrund der Stilllegung des Fahrzeugs während der Reparaturzeit, berechnet nach dem zum Zeitpunkt der Stilllegung geltenden Tagestarif.

Im Falle eines versuchten Diebstahls, Diebstahls oder Brandes des Fahrzeugs oder von Teilen der Ausstattung verpflichtet sich der Kunde, den Vermieter innerhalb von 24 Stunden schriftlich zu informieren, den Vorfall bei den zuständigen Behörden anzuzeigen und dem Vermieter eine beglaubigte Kopie der Anzeige zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln auszuhändigen. Andernfalls haftet der Kunde für sämtliche Schäden oder Verluste, die aus der unterlassenen Mitteilung an den Vermieter, der unterlassenen Anzeige oder der Nichtübergabe der Schlüssel entstehen, unabhängig davon, ob diese das Fahrzeug selbst oder den Vermieter bzw. Dritte betreffen.

Im Falle eines Verkehrsunfalls verpflichtet sich der Kunde:

  • Den Vermieter unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden zu informieren und ihm eine Kopie der Schadensmeldung oder des vollständig und korrekt ausgefüllten europäischen Unfallberichts zu übermitteln;
  • Keine Dokumente zu unterzeichnen, die eine Haftung des Vermieters begründen könnten, ohne dessen vorherige schriftliche Zustimmung;
  • Die nächstgelegene Polizeibehörde zu informieren;
  • Die Namen und Anschriften der beteiligten Parteien und Zeugen festzuhalten;
  • Dem Vermieter sämtliche oben genannten Informationen sowie jede weitere nützliche Auskunft zur Verfügung zu stellen;
  • Den Anweisungen des Vermieters bezüglich Verwahrung und Reparatur des Fahrzeugs Folge zu leisten.

Andernfalls trägt der Kunde jede Verantwortung, einschließlich aller Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in denselben Zustand zurückzuversetzen, in dem es sich bei der Übergabe befand.

8. Rückgabe des Fahrzeugs

Bei der Übernahme des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, die Rückgabebedingungen des Fahrzeugs (Datum und Uhrzeit) anzugeben. Die Rückgabe muss während der Öffnungszeiten am Sitz des Vermieters oder seiner Filialen erfolgen, sofern nicht eine andere Vereinbarung im Buchungsformular festgehalten wurde.

Eine verspätete Rückgabe über die vom Kunden angegebene und im unterzeichneten Vertrag festgelegte Uhrzeit hinaus führt zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den Kunden, wie im auf der Website www.blurentelba.it einsehbaren Preisverzeichnis sowie in Papierform am Firmensitz angegeben.

Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum.

Das Fahrzeug sowie eventuell zusätzlich gemietete Ausstattungen müssen vom Kunden frei von Waren oder persönlichen Gegenständen, mit derselben Kraftstoffmenge wie im Mietvertrag angegeben und im gleichen Wartungszustand zurückgegeben werden, in dem sie übergeben wurden, ausgenommen die normale Abnutzung entsprechend der Mietdauer und der gefahrenen Kilometer.

Bei der Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, gemeinsam mit dem Vermieter den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen und eventuelle Abweichungen gegenüber dem bei Mietbeginn im Mietvertrag festgehaltenen Zustand anzuerkennen und zu unterzeichnen. Erfolgt keine gemeinsame Überprüfung, ermächtigt der Kunde den Vermieter bereits jetzt, die Kosten für festgestellte Schäden automatisch der verwendeten Zahlungskarte zu belasten. Die Rückgabe des Fahrzeugs nach Ablauf der vereinbarten Frist berechtigt den Vermieter, die im Preisverzeichnis vorgesehenen Vertragsstrafen zu verlangen.

9. Stilllegung des Fahrzeugs

Wird das gemietete Fahrzeug während der Mietdauer oder aufgrund eines während der Mietdauer eingetretenen Ereignisses aus einem dem Kunden zurechenbaren Grund einer administrativen Stilllegung, einer zivil- oder strafrechtlichen Beschlagnahme oder einer anderen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahme unterzogen, die die Verfügbarkeit des Fahrzeugs einschränkt, ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter zusätzlich zum jeweils geltenden täglichen Mietpreis eine Vertragsstrafe von €60,00 pro Tag (beides bis zur Freigabe des Fahrzeugs) sowie sämtliche Kosten zu zahlen, die erforderlich sind, um die Freigabe oder Rückerlangung des Fahrzeugs zu erreichen.

10. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Gültigkeit und Durchführung dieses Vertrages ist das Gericht am Wohnsitz des Vermieters zuständig.

11. Datenschutzerklärung

Gemäß Art. 13 des Gesetzesdekrets 196/2003 in seiner jeweils gültigen Fassung informiert der Vermieter den Kunden darüber, dass die vom Kunden bereitgestellten Daten ausschließlich für Zwecke verarbeitet werden, die für die Durchführung dieses Vertrages und die daraus resultierenden gegenseitigen Verpflichtungen erforderlich sind. Die Verweigerung der Bereitstellung dieser Daten macht die Vermietung des Fahrzeugs unmöglich. Die Verarbeitung erfolgt in Papierform und/oder elektronischer Form. Die bereitgestellten Daten können Mitarbeitern des Vermieters, Mitarbeitern von Online-Buchungsplattformen, Steuer- und Buchhaltungsbüros, Kreditinstituten im Falle von Bankzahlungen, öffentlichen Behörden bei Verkehrsverstößen, Versicherungsgesellschaften im Falle von Unfällen, Rechtsanwaltskanzleien und/oder anderen vom Vermieter beauftragten Fachleuten sowie Justiz- und/oder Verwaltungsbehörden zugänglich gemacht werden, soweit dies zur Abwicklung von Schadensfällen oder Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag erforderlich ist.

Abgesehen von den oben genannten Fällen werden die vom Kunden bereitgestellten Daten nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Aktualisierung, Berichtigung, Ergänzung oder Löschung seiner Daten zu verlangen.